UVV-Prüfung - DGUV Vorschrift 70

Wir sind eine anerkannte Kfz-Werkstatt und dürfen damit eine UVV-Prüfung an Ihrem  Fahrzeug durchführen.


Gemäß den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes ist jedes gewerblich genutzte Fahrzeug im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ein Arbeitsmittel bzw. Arbeitsplatz.

Durch die Definition muss jeder Arbeitgeber das Fahrzeug, Pkw, Transporter (jegliche Dienstwagen) entsprechend jährlich prüfen lassen, den Umfang regelt die DGUV Vorschrift 70 (früher BGV D29/VGB 12)

Diese Prüfpflicht gilt insbesondere auch für Dienstwagen mit Privatnutzung

Geprüft werden z.B. bewegliche Bauteile (Motorhaube, Türen,....) Sitze, Sicherheitsgurte, Vorrichtungen der Ladungssicherung, Bremsen, Fahrwerk, usw.

Die Prüfungsergebnisse werden in einem Prüfprotokoll dokumentiert.

Sollten gravierende Mängel vorliegen, halten wir mit Ihnen Rücksprache und stellen diese gerne sofort ab.


Bitte bringen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. den Fahrzeugschein und Ihr Fahrzeug mit.

Bitte beachten Sie: Eine UVV-Prüfung ersetzt nicht die Hauptuntersuchung nach §29 StVZO.

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